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30 Jahre Garantie auf HENSOTHERM® Brandschutzbeschichtungssysteme
auf Stahlkonstruktionen im trockenen Innenbereich

Brandschutzbeschichtungen sind ein wesentlicher Bestandteil des passiven baulichen Brandschutzes. Sie ermöglichen es, attraktive Stahlkonstruktionen als architektonisches Gestaltungselement sichtbar zu lassen. Brandschutzbeschichtungen erzielen an den geschützten Stahlprofilen eine Oberfläche, die der anderer Farbanstriche in ihrer Qualität entspricht und lediglich in Abhängigkeit von der gewählten Applikationsmethode mit Pinsel, Rolle oder im Airless-Spritzverfahren variiert. Die Sicherheitsperformance der Brandschutzbeschichtungen wird durch ein aufwendiges Materialprüfungs- und Zulassungsverfahren gesichert.

In der jüngeren Vergangenheit wurde vermehrt die Frage nach der Dauer des Funktionserhalts, also nach der Lebensdauer von Brandschutzbeschichtungen im Vergleich zu anderen Maßnahmen des passiven baulichen Brandschutzes gestellt. Denn das Baurecht fordert von Architekten, Prüfingenieuren und Statikern den Nachweis, dass alle bei einem Bauwerk verwendeten Materialien eine Nutzungsdauer von in der Regel über 10 Jahren haben. Wenn dann regelmäßig in den Zulassungen bzw. den technischen Produktbewertungen von Brandschutzbeschichtungen aller Hersteller von einer angenommenen Nutzungsdauer von 10 Jahren geschrieben wird, stellen die Bauverantwortlichen zu Recht Fragen bezüglich des langfristigen Brandschutzes dieser Baustoffe.

Im Zuge des nationalen Prüf- und Zulassungsverfahrens nach DIN 4102 wurde der Nachweis der Dauerhaftigkeit an real bewitterten Probekörpern durchgeführt und diese hinsichtlich ihrer reaktiven Brandschutzeigenschaften nach 2, nach 5 und 10 Jahren überprüft. Mit einem positiven Nachweis wurde somit die Mindestlebensdauer der reaktiven Brandschutzbeschichtung definiert, ohne dass damit Aussagen über deren maximale Lebensdauer und ihre Schutzwirkung verbunden waren.

Im Gegensatz zum nationalen Verfahren werden im europäischen Bewertungssystem keine realen Bewitterungen an Probekörpern durchgeführt, sondern es wird unter definierten und kontrollierten Bedingungen eine beschleunigte Kurzzeit-Bewitterung verwendet, die einen Nutzungszeitraum von mindestens 10 Jahren simuliert. Auch hiermit wird lediglich eine Mindestnutzungsdauer nachgewiesen und keine zeitliche Beschränkung der brandschützenden Wirkung der Beschichtungen definiert.

Brandschutzanstriche müssen während der Nutzungsphase in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Der Bauherr oder Betreiber eines Gebäudes muss durch regelmäßige Sichtkontrolle sicherstellen, dass der Brandschutzanstrich intakt und somit funktionsfähig ist. Sobald Beschädigungen der Brandschutzbeschichtung festgestellt werden, müssen diese umgehend ausgebessert werden. Diese Betreiberverpflichtung ist ein wesentliches Instrument der nationalen Zulassungen und der Bauartengenehmigung und stellt insbesondere sicher, dass sich die Brandschutzbeschichtungssysteme dauerhaft in einem funktionsfähigen Zustand befinden.

Die europäische Richtlinie ETAG Nr. 018 Teil 2 und ihr Folgedokument EAD 305402-00-1106 eröffnen den Herstellern von Brandschutzbeschichtungen die Möglichkeit, einen Nachweis über eine Lebensdauer von 25 Jahren im Rahmen eines mit einem akkreditierten Prüfinstitut abgestimmten Prüfverfahrens zu führen.

Die Rudolf Hensel GmbH hat diese Möglichkeit ergriffen und für alle ihre europäisch bewerteten Stahlbrandschutzbeschichtungen diese Nachweise geführt und von einer akkreditierten Prüfanstalt entsprechende Bestätigungen für eine anzunehmende Nutzungsdauer von 25 Jahren erhalten. Die Hensel Stahlbrandschutzbeschichtungen erfüllen zusätzlich Anforderungen über die Kategorie Z2 hinaus bis hin zu den Umweltbedingungen des kompletten Außenbereichs, Kategorie X.

All diese Leistungen bestätigt Hensel in den entsprechenden Leistungserklärungen für die genannten und mit CE gekennzeichneten Bauprodukte. Aufgrund ihrer Jahrzehnte langen Erfahrung mit Brandschutzbeschichtungen garantiert die Rudolf Hensel GmbH hierüber hinaus, bei Einhaltung festgeschriebener Bedingungen, die brandschützende Funktion der HENSOTHERM® Stahlbrandschutzbeschichtungen bis zu 30 Jahren, gemäß den Garantiebedingungen.

Die Garantiebedingungen können Sie in unserem Schreiben „Garantie 30 Jahre HENSOTHERM® Stahlbrandschutz“ oben rechts auf dieser Seite als PDF-Download einsehen.

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Waterstradt unter der Telefonnummer 040 72 10 62-11 gern zur Verfügung.

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