Der Begriff „Feuerwiderstandsklasse“ ist an das Brandverhalten von normierten Bauteilen gekoppelt und kann auf Holzwerkstoffe nicht ohne Weiteres angewendet werden. Die unübersehbar vielen Ausformungen von Holzbauteilen machen eine solche Normeinteilung und standardisierte Brandversuche einfach unmöglich. Holzbauteile sind daher hinsichtlich ihres Brandverhaltens nicht klassifiziert und es kann deshalb im Zusammenhang mit ihnen und Brandschutzbeschichtungen auch nicht von Feuerwiderstandsklassen gesprochen werden. Die im Holzbau verwendeten unbehandelten Holz- und Holzwerkstoffe entsprechen zum Großteil der Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1 bzw. der europäischen Klassifizierung D-s2,d0 nach DIN EN 13501-1 (SBI-Test) und sind damit als „normal entflammbare“ Baustoffe eingestuft.
Durch die Applikation einer Brandschutzbeschichtung besteht die Möglichkeit der Aufwertung in eine höhere Baustoffklasse bis B1 schwer entflammbar nach DIN 4102-1 bzw. bis B-s1,d0 nach DIN EN 13501-1 (SBI-Test) in Abhängigkeit des eingesetzten Brandschutzsystems, sodass eine Verwendung von Holz auch dort möglich wird, wo schwer entflammbare Baustoffe vorgeschrieben sind, wie z.B. in öffentlich zugänglichen Gebäuden, ohne dabei die Vorzüge von Holz als architektonisches Gestaltungselement einzuschränken.
Hinweis: Eine Brandschutzbeschichtung für Holz hat somit keine Auswirkung auf die Feuerwiderstandsdauer des Bauteils, sondern auf seine Baustoffklasse. Eine Ertüchtigung von
Holzbauteilen auf eine Feuerwiderstandsklasse ist nur über die Dimensionierung bzw. die Abbrandrate möglich.