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Brandschutzsysteme für Betonbauteile

Bei der Sanierung von Gebäuden kann es passieren, dass auf Grund einer fehlenden Betonüberdeckung die vorhandenen Stahlbetonteile ertüchtigt werden müssen, um die geforderte Feuerwiderstandsklasse zu erreichen. Denn schon bei einer Temperatur ab 330 °C dehnen sich Beton und die innenliegende Stahlarmierung unterschiedlich stark aus, was zu Abplatzungen führen und die Tragfähigkeit des Bauteils negativ beeinflussen kann. Durch die auf Wasser basierenden Brandschutzsysteme HENSOMASTIK® B 3000 (Ablationsprodukt) und HENSOTHERM® 820 KS (Dämmschicht bildend) kann im Brandfall die Erwärmung / der Wärmeeintrag in Betonbauteile entsprechend der geforderten Feuerwiderstandsklasse verzögert werden.
Die Beton-Brandschutzsysteme sind besonders robust und eignen sich u.a. auch für den Einsatz auf Stahlbetonbauteilen in Bereichen mit hoher Emissionsbelastung, wie zum Beispiel in Tiefgaragen und Parkhäusern. Eine Grundierung mit BETON-CARBONSPERRE gewährt zusätzlich Schutz gegen das Eindringen von Schadstoffen und Wasser. Bei Bauteilen aus Stahlbeton, wie z.B. Betonhohldecken, Stahlbetonträgern und -stützen, Stahlbeton-Rippendecken und Stahlbetonflachdecken, werden, je nach Bauteil und Auftragsmenge, statisch kaum belastend, raumsparend und wartungsfrei, Feuerwiderstandszeiten von bis zu 240 Minuten erreicht.

Wichtige Änderungen und erhöhte Anforderungen in der M-GarStVO 2020

In der alten Fassung der Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (M-GarStVO) von Mai 2008 gab es nach § 6 lediglich die Anforderung, dass das Tragwerk (Stützen und Träger) in offenen Mittel- und Großgaragen aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen muss. Das heißt, bislang durfte das Tragwerk in derartigen Garagen z. B. aus ungeschützten Stahltragwerken errichtet werden ohne Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer.

In der neuen Fassung der M-GarStVO vom 4. September 2020 entfällt in § 7 Abs. 2 diese Regelung, sodass das Tragwerk in offenen Mittel- und Großgaragen je nach der Gebäudehöhe mindestens feuerhemmend (R30) oder sogar feuerbeständig (R90) ausgeführt werden muss. Diese Änderung resultiert aus dem Umstand, dass neuere Fahrzeuge durch den Trend zu SUV und allgemein größeren Wagen sowie zunehmender Verwendung von Kunststoffen im Fahrzeug, um das Gewicht und den Energieverbrauch zu senken, eine deutlich größere Brandlast darstellen (vgl. WD-8-002-22-pdf-data.pdf).

Die Erleichterungen im bisherigen Absatz 2 unter Ziffer 2 für offene Mittel- und Großgaragen entfallen aufgrund der 3-fach höheren Brandlast der heutigen Fahrzeuggenerationen. Die Mindestöffnungsflächen der offenen Garagen haben im Brandfall nicht den Effekt erzielt, den man sich von der Hitzeabstrahlung erhofft hat. Das bedeutet, dass die Anforderung feuerhemmend auch für offene Mittel- und Großgaragen besteht (vgl. Synopse M-GarStVO auf http://www.is-argebau.de).

Durch das Brandschutzsystem HENSOMASTIK® B 3000 (Ablationsprodukt) für Betonbauteile oder das HENSOTHERM® 820 KS (Dämmschicht bildend) kann der Wärmeeintrag im Brandfall entsprechend der neuen geforderten Feuerwiderstandsklasse verzögert werden – ohne massive Eingriffe in Statik, Optik und Durchfahrthöhe.

In diesem Kontext können parallel auch HENSOTHERM® Stahlbrandschutzsysteme zum Einsatz kommen. Sie sind nach europäischer Norm (EN) erfolgreich für den Brandschutz von offenen und geschlossenen Stahlprofilen in den Feuerwiderstandsklassen von R15 bis R180 geprüft und durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen. Weitere Informationen unter: Stahlbrandschutz, bauliche Brandschutzsysteme für Stahl

Eine Übersicht unserer nach DIN und EN zugelassenen HENSOTHERM® und HENSOMASTIK® Brandschutzsysteme für den Bau von Brandschutzabschottungen für Einzelleitungen und Kombischotts mit allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) in Deutschland oder Europa finden Sie hier: Brandschutz-Abschottungen für den Innen- und Außenbereich nach DIN und DIN EN

Brandschutz pocket
Produktübersicht HENSOTHERM / HENSOMASTIK
Übereinstimmungserklärung

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