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CSR Richtlinie der Rudolf Hensel GmbH

Corporate Social Responsibility (kurz CSR) bezeichnet die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen.

Dieser CSR Richtlinie liegt die Überzeugung zugrunde, dass ein an ethischen Werten orientiertes unternehmerisches Handeln nicht nur Vertrauen erzeugt, sondern auch Garant für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg ist.

Die CSR Richtlinie gilt für alle Geschäftseinheiten und Mitarbeiter der Rudolf Hensel GmbH (RH) und ergänzend zu den Unternehmensgrundsätzen (www.rudolf−hensel.de/unternehmensgrundsaetze). Die festgelegten Grundsätze bieten einen Verhaltens- und Richtlinienrahmen für CSR innerhalb der RH.

Gleichzeitig erwartet die RH auch von ihren Geschäftspartnern (GP) und Lieferanten (LF) die Anerkennung, Unterstützung und Befolgung der in dieser Richtlinie verankerten Grundsätze.

Diese CSR Richtlinie wird in verschiedenen Bereichen durch weitere Anweisungen und Richtlinien ergänzt und basiert auf den Prinzipien des United Nations Global Compact der Bereiche Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung (www.globalcompact.de/ueber-uns/united-nations-global-compact).

Diese CSR Richtlinie wird über die Webseite der RH (www.rudolf-hensel.de/csr) allen Mitarbeitern von RH sowie allen GP und LF in ihrer aktuell gültigen Fassung zur Verfügung gestellt.

Nationale gesetzliche Regelungen, die strenger sind als diese CSR Richtlinie, gelten in allen Fällen.

Durch diese CSR Richtlinie werden keine Rechte Dritter begründet.

ETHIK

Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt verboten.

Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt für Benachteiligung beispielsweise aufgrund Geschlechtes, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung.

Alle Produkte und Leistungen müssen bei Lieferung an RH die vertraglich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden können. Dabei sind alle geltenden nationalen Gesetze und Vorschriften, Mindeststandards der Branche und internationalen Konventionen in Bezug auf Sozial- und Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit und Umweltschutz zu erkennen, zu überwachen und einzuhalten.
Alle GP und LF sind dazu angehalten, diese Richtlinie in ihrem Unternehmen zu befolgen und ihre Mitarbeiter und Subunternehmer hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Sinne dieser Richtlinie und der örtlichen Gesetze zu schulen.

Die RH, alle GP und LF müssen ihre jeweiligen Unternehmen auf faire und ethische Weise führen und Bestechung und Korruption verhindern. Sie dürfen Bestechungs- oder Schmiergelder weder zahlen noch annehmen und sie dürfen keine unangemessenen Vorteile direkt oder über Dritte anbieten oder versprechen.

Die RH, alle GP und LF setzen sich für einen freien und fairen Wettbewerb in der ganzen Welt e ein und beachten die Wettbewerbsrechte in allen Bereichen, in denen sie tätig sind. Unsere LF müssen in der Lage sein, das Ursprungsland für alle Produkte anzugeben, die RH kauft. Dabei sind alle vertraulichen Informationen, die unseren LF von RH oder seinen GP zur Verfügung gestellt werden, zu schützen und alle Rechte an geistigem Eigentum zu wahren.

GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

Die RH, alle GP und LF müssen ihren jeweiligen Mitarbeitern ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld bieten und über ein System verfügen, mit dem sie potenzielle Risiken in ihren Geschäftsabläufen erkennen und vermeiden können.

Die RH, alle GP und LF müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Unfälle und Verletzungen bei allen Geschäftsabläufen in ihrem jeweiligen Unternehmen zu verhindern und Sicherheitsschulungen durchführen und angemessene Schutzausrüstung bereitstellen.

Wenn Unterkünfte geboten werden, muss dafür gesorgt werden, dass eine angemessene räumliche Privatsphäre und Ruhe vorhanden ist, sowie Einrichtungen für die persönliche Hygiene zur Verfügung stehen.

ARBEITS- UND MENSCHENRECHTE

Die RH, alle GP und LF müssen alle geltenden Gesetze und international anerkannten Menschenrechte befolgen, wo immer sie tätig sind. In der seltenen Situation, in der ein nationales Recht direkt in Konflikt mit internationalen Standards steht, muss nach Möglichkeiten gesucht werden, die Prinzipien international anerkannter Menschenrechte einzuhalten.

Es ist untersagt Kinderarbeit zu nutzen; es dürfen keine Kinder beschäftigt werden, die unter 15 Jahren oder unter dem abgeschlossenen Pflichtschulalter in dem jeweiligen Land oder unter dem Mindestalter für Beschäftigung gemäß den geltenden nationalen Gesetzen und Bestimmungen sind, je nachdem, welche Altersstufe höher ist. Mitarbeiter unter 18 Jahren dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen arbeiten.

Es ist untersagt, Zwangs- oder Schuldarbeit zu nutzen. Die Beschäftigung muss immer freiwillig sein. Mitarbeiter müssen das Recht haben, ihre Beschäftigung nach einer angemessenen Kündigungsfrist beenden zu können. Den Mitarbeitern steht es frei, die Geschäftsräume außerhalb der Arbeitszeit zu verlassen.

Mitarbeiter dürfen nicht diskriminiert werden und müssen fair und gleich behandelt werden. Jegliche Form von geistigen oder körperlichen Disziplinarmaßnahmen, Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing wird nicht toleriert.

Es ist untersagt, illegale Überstunden anzuordnen. Arbeitszeiten dürfen nicht übermäßig lang sein und die gesetzliche Grenze nicht überschreiten. Ausreichende Ruhezeiten sind zu vereinbaren; Überstunden sind freiwillig und müssen immer ausgeglichen werden.

Mitarbeiter dürfen nicht davon abgehalten werden, wenn sie freiwillig einer Arbeitnehmervereinigung oder einer Organisation ihrer Wahl oder Tarifvereinigung beitreten möchten. Das Recht, Gewerkschaften und andere Arbeitnehmerorganisationen zu bilden oder ihnen beitreten zu können darf nicht beeinträchtigt werden.

Die RH, alle GP und LF müssen mindestens den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn und alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zahlen.

UMWELT

Von unseren GP und LF wird erwartet, dass sie in allen ihren Geschäftsabläufen einen proaktiven Ansatz verfolgen, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.

Die RH, alle GP und LF müssen jeweils die Anforderungen der geltenden Umweltgesetze und -vorschriften erfüllen und nachteilige Auswirkungen ihres jeweiligen Geschäftsbetriebes auf die Umwelt erkennen und diese mindern.

Die RH, alle GP und LF müssen jeweils Ziele zur Verringerung der Umweltbelastung setzen und ihre jeweilige Leistung im Hinblick auf den ökologischen Fußabdruck so gut wie möglich verbessern.

Die RH, alle GP und LF müssen jeweils Abfälle und Emissionen in Luft, Boden und Wasser reduzieren. Sie müssen das Abwasser vor Ort charakterisieren und aufbereiten oder eine externe Kläranlage nutzen. Die Emissionen, die in die Außenluft gelangen, müssen gemäß den geltenden Bestimmungen und Emissionsgrenzwerten überwacht und wenn notwendig gefiltert werden. Die Kontamination des Bodens muss verhindert und bei jeglicher Kontamination muss sofort gehandelt werden. Gefährliche Abfälle müssen umweltgerecht behandelt, gelagert und entsorgt werden.

Die RH, alle GP und LF müssen jeweils mit Chemikalien vorschriftsmäßig umgehen und nationale und regionale gesetzliche Vorschriften einhalten.

LF müssen die Marktfähigkeit der Produkte, die RH kauft, hinsichtlich der Einhaltung der weltweiten Chemikalienvorschriften beurteilen können und bei der Einhaltung der Vorschriften behilflich sein. Dies umfasst die Einhaltung von Verboten, Beschränkungen, Registrierungen und Geschäftsnormen. LF müssen Fragen zur chemischen Zusammensetzung beantworten und Testergebnisse liefern und über jede Änderung der technischen oder chemischen Eigenschaften oder des rechtlichen Status eines Produkts unverzüglich informieren, sobald diese Informationen verfügbar sind.

Die RH, alle GP und LF müssen jeweils zum Recycling und zur Wiederverwendung von Materialien und Produkten beitragen, den Energieverbrauch senken und eine effizientere Ressourcennutzung anstreben.

AUDIT

Audits können, wenn notwendig, von RH oder unabhängigen Prüfern durchgeführt werden. Die RH beabsichtigt, die erhaltenen Informationen in Beschaffungsstrategien, Lieferantenbewertungen und bei der Entscheidung einfließen zu lassen, mit welchen GP oder LF die RH weiterhin zusammenarbeiten möchte. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bleiben gewahrt.

REFERENZEN

Prinzipien des United Nations Global Compact
Internationale Arbeitsorganisation, IAO

Die CSR Richtlinie der Rudolf Hensel GmbH wurde von der Geschäftsführung im April 2022 genehmigt.

Alternativ kann die Einhaltung dieser Grundsätze durch den GP oder LF durch Bezugnahme auf seinen eigenen Verhaltenskodex oder seine Unternehmensrichtlinien mit vergleichbaren Standards demonstriert werden. Wenn keine vergleichbaren Standards vorhanden sind, muss diese CSR Richtline befolgt werden.

© Rudolf Hensel GmbH 04/2022

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