Moderne Bauwerke werden für Generationen errichtet. Früher zählte nur die Funktion., doch die Anforderungen an Bauprodukte verändern sich kontinuierlich. Neben Brandschutz und Korrosionsschutz rücken Umweltverträglichkeit, Chemikaliensicherheit und Nachhaltigkeit zunehmend in den Fokus von Bauherren, Investoren und Behörden.
Als erstem Hersteller weltweit ist uns die Erweiterung der Nutzungsdauer für eine reaktive Brandschutzbeschichtung auf mindestens 50 Jahre gemäß Typ Z2 nach EAD 350402-00-1106 gelungen. Das optimiert die Lebenszykluskosten (LCC) Ihres Projekts und liefert Ihnen verlässliche, dokumentierte Werte für die gesamte Nutzungsdauer.
Einfach sicher. Kombiniert mit voller REACH-Compliance und SVHC-Freiheit investieren Sie mit der HENSEL NEXT GENERATION in die Zukunftssicherheit Ihrer Bauprojekte.
Planen Sie jetzt mit mindestens einem halben Jahrhundert Sicherheit – ohne Kompromisse.




SVHC steht für Substances of Very High Concern – besonders besorgniserregende Stoffe im Sinne der europäischen REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Hierzu zählen beispielsweise Stoffe mit krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden, besonders langlebigen oder hormonell wirksamen Eigenschaften.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht und aktualisiert die sogenannte Candidate List regelmäßig. Unternehmen müssen Stoffe dieser Liste in ihren Lieferketten überwachen und abhängig von Produktart und Konzentration gegenüber Kunden kommunizieren.
Architekten, Fachplaner und Bauunternehmen achten zunehmend auf die chemische Zusammensetzung von Bauprodukten. Nachhaltigkeitszertifizierungen, ESG-Anforderungen sowie interne Umweltvorgaben führen dazu, dass Produkte ohne besonders besorgniserregende Stoffe bevorzugt werden.
Wir haben vorausschauend gehandelt. Mit den SVHC-freien Brandschutzbeschichtungen der HENSEL NEXT GENERATION Produktfamilie entscheiden Sie sich für langlebige Beschichtungssysteme, die nicht nur höchste brandschutztechnische Leistung bieten, sondern gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Materialauswahl leisten.
Nein. Die europäische REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 schreibt grundsätzlich nicht vor, dass Bauprodukte oder Brandschutzbeschichtungen frei von SVHC (Substances of Very High Concern) sein müssen.
Stoffe, die auf der REACH Candidate List der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stehen, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin verwendet werden. Enthält ein Erzeugnis jedoch einen SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w), gelten umfangreiche Informations- und Kommunikationspflichten entlang der Lieferkette. Zudem können für einzelne Stoffe künftig Zulassungs- oder Beschränkungsverfahren folgen.
Obwohl eine SVHC-freie Formulierung derzeit keine gesetzliche Verpflichtung ist, gewinnt sie in der Bauwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Öffentliche Auftraggeber, Investoren, Architekten und Generalunternehmer bevorzugen immer häufiger Bauprodukte ohne besonders besorgniserregende Stoffe, um regulatorische Risiken zu minimieren und nachhaltige Bauprojekte zu unterstützen.
Die HENSEL NEXT GENERATION Produktfamilie geht diesen Schritt bereits heute: Die Beschichtungssysteme sind SVHC-frei gemäß der jeweils aktuellen REACH Candidate List und bieten damit eine zukunftsorientierte Lösung für nachhaltige Bauprojekte und langfristige Investitionssicherheit.
Nein. Die Begriffe REACH-konform und SVHC-frei werden häufig gleichgesetzt, beschreiben jedoch unterschiedliche Sachverhalte.
REACH-konform bedeutet, dass ein Hersteller die Anforderungen der europäischen REACH- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllt. Dazu gehören unter anderem die Registrierung chemischer Stoffe, die Einhaltung von Beschränkungen sowie Informations- und Kommunikationspflichten entlang der Lieferkette.
SVHC-frei bedeutet hingegen, dass ein Produkt keine besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) enthält, die auf der aktuellen REACH Candidate List der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) aufgeführt sind.
Ein Produkt kann daher REACH-konform sein und dennoch SVHC enthalten, sofern alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die vorgeschriebenen Informationspflichten eingehalten werden. Umgekehrt ist ein SVHC-freies Produkt selbstverständlich ebenfalls REACH-konform, geht jedoch einen entscheidenden Schritt weiter und verzichtet bereits heute auf Stoffe der Candidate List.
Mit den Beschichtungssystemen der HENSEL NEXT GENERATION Produktfamilie entscheiden Sie sich für eine REACH-konforme und zugleich SVHC-freie Lösung. Dadurch profitieren Bauherren, Planer und Verarbeiter von einer zukunftsorientierten Materialauswahl, die regulatorische Entwicklungen berücksichtigt und nachhaltige Bau- und ESG-Konzepte unterstützt.
Die REACH Candidate List ist eine von der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichte Liste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern). Sie ist Bestandteil der europäischen REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und wird regelmäßig aktualisiert, sobald weitere Stoffe aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften aufgenommen werden.
Zu den SVHC gehören unter anderem Stoffe, die als
– krebserzeugend (karzinogen),
– erbgutverändernd (mutagen),
– fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch),
– besonders langlebig und bioakkumulierend (PBT bzw. vPvB) oder
– hormonell wirksam (endokrine Disruptoren)
eingestuft werden können. Die Aufnahme eines Stoffes in die REACH Candidate List bedeutet nicht automatisch ein Verwendungsverbot. Sie ist jedoch ein wichtiger Schritt im europäischen Chemikalienrecht und kann künftig zu weitergehenden Zulassungs- oder Beschränkungsverfahren führen. Gleichzeitig entstehen – abhängig von Produkttyp und Konzentration – Informationspflichten innerhalb der Lieferkette.
Aus diesem Grund achten immer mehr Bauherren, Architekten, Generalunternehmer und Investoren bereits heute auf Bauprodukte, die keine Stoffe der aktuellen REACH Candidate List enthalten. Dies unterstützt eine langfristig zukunftssichere Materialauswahl und trägt dazu bei, regulatorische Risiken über den gesamten Gebäudelebenszyklus zu minimieren.
Die Beschichtungssysteme der HENSEL NEXT GENERATION Produktfamilie sind SVHC-frei gemäß der jeweils aktuellen REACH Candidate List und verbinden diese zukunftsorientierte Materialstrategie mit einer zertifizierten vorgesehenen Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren.
Die REACH Candidate List wird von der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) regelmäßig überprüft und bei Bedarf um weitere Substances of Very High Concern (SVHC) ergänzt. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, regulatorische Bewertungen oder Vorschläge der EU- Mitgliedstaaten können dazu führen, dass zusätzliche Stoffe in die Liste aufgenommen werden.
Für Hersteller, Planer, Bauherren und Betreiber bedeutet dies, dass sich die regulatorischen Anforderungen an Bauprodukte im Laufe der Zeit ändern können. Stoffe, die heute noch nicht auf der Candidate List stehen, können künftig als besonders besorgniserregend eingestuft werden. Dadurch können neue Informations- und Kommunikationspflichten entlang der Lieferkette entstehen.
Gerade bei Gebäuden mit einer geplanten Nutzungsdauer von mehreren Jahrzehnten gewinnt deshalb eine vorausschauende Materialauswahl zunehmend an Bedeutung. Bauprodukte, die bereits heute keine Stoffe der aktuellen REACH Candidate List enthalten, bieten ein hohes Maß an Zukunftssicherheit und reduzieren das Risiko späterer regulatorischer Fragestellungen.
Die Beschichtungssysteme der HENSEL NEXT GENERATION Produktfamilie sind SVHC-frei gemäß der jeweils aktuellen REACH Candidate List und wurden für Bauwerke entwickelt, die auf eine langfristige Nutzung ausgelegt sind. Zusammen mit der zertifizierten vorgesehenen Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren unterstützen sie eine nachhaltige, zukunftsorientierte Gebäudeplanung.
Die Beschichtungssysteme der HENSEL NEXT GENERATION Produktfamilie sind frei von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS).
PFAS sind eine große Familie von tausenden synthetischen Chemikalien, die in der Gesellschaft weit verbreitet sind und in der Umwelt vorkommen. Sie alle enthalten Kohlenstoff-Fluor-Bindungen, die zu den stärksten chemischen Bindungen in der organischen Chemie gehören. Das bedeutet, dass sie schwer abbaubar sind, sowohl bei ihrer Verwendung als auch in der Umwelt. Die meisten PFAS werden zudem einfach in der Umwelt transportiert, wobei große Strecken von der Quelle ihrer Freisetzung zurückgelegt werden. Es wird häufig festgestellt, dass PFAS das Grundwasser, Oberflächengewässer und Böden verunreinigen. Die Reinigung kontaminierter Orte ist technisch schwierig und kostspielig. Wenn die Freisetzung anhält, werden sich PFAS weiter in der Umwelt, im Trinkwasser und in der Nahrung anreichern.
PFAS werden aufgrund ihrer außergewöhnlichen chemischen Stabilität häufig als „Forever Chemicals“ oder „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Deshalb arbeiten Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Norwegen und Schweden gemeinsam an einem weitreichenden Beschränkungsvorschlag innerhalb der europäischen REACH-Verordnung. Ziel ist es, die Verwendung von PFAS in zahlreichen Anwendungen künftig deutlich einzuschränken oder zu verbieten. Die Bewertung dieses Vorschlags durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) läuft derzeit noch.
HENSEL NEXT GENERATION Produkte ohne PFAS können daher bereits heute eine vorausschauende Materialstrategie unterstützen.
Im Rahmen der Zulassungsverfahren in Deutschland und der Europäischen Union für reaktive Brandschutz-Beschichtungen (RBS) werden unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Dauerhaftigkeit gestellt.
Das nationale deutsche Zulassungsverfahren basiert auf einer Kombination von Kurzzeitversuchen unter Laborbedingungen und real bewitterten Prüfkörpern. Die aus den Langzeitprüfungen (2,5 und 10 Jahren) resultierende Angabe von einer Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren geht davon aus, dass in den Jahren >10 mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht mit stofflich bedingten Ausfällen zu rechnen ist. Mit einem positiven Nachweis wird somit die Mindestnutzungsdauer einer RBS definiert, ohne dass damit Aussagen über deren maximale Nutzungsdauer verbunden sind. Das nationale Zulassungsverfahren stellt die Nutzungsdauer >10 Jahre jedoch nicht in Frage.
Im Gegensatz zum deutschen Verfahren werden im europäischen Bewertungssystem keine realen Bewitterungen an Probekörpern gefordert, sondern es werden unter definierten und kontrollierten Bedingungen beschleunigte Kurzzeitbewitterungen durchgeführt. Europäisch werden RBS für den Stahlbrandschutz auf Basis des Europäischen Assessment Documents (EAD) Nr. 350402-00-1106 bewertet. Dabei unterteilt das EAD [1] die Anwendung der RBS in 4 separat nachzuweisende Kategorien: Z2 = Trockener Innenbereich, Z1 = Innenbereich mit hoher Luftfeuchtigkeit, Y = Halbexponiert, X = Außen. Im Anschluss an alle Kurzzeitbewitterungen ist ein brandtechnischer Nachweis gefordert, der mindestens 85 % der Feuerwiderstandsleistung im Vergleich zur nicht belasteten Referenz aufweisen muss. Das EAD definiert die jeweiligen Prüfanforderungen für die unterschiedlichen Anwendungskategorien auf der Grundlage einer anzunehmenden Nutzungsdauer von 10 Jahren. Der Antragsteller hat allerdings die Möglichkeit bei der Bewertungsstelle (TAB = Technical Assessment Body) eine längere Nutzungsdauer nachzuweisen, wenn ausreichend dokumentierte Nachweise die Einsatzmöglichkeit der RBS für diesen Zeitraum unter bestimmten Umweltbedingungen belegen.
Zusätzlich zu den Anforderungen der EAD hat die Rudolf Hensel GmbH die Leistungsfähigkeit verschiedener reaktiver Beschichtungssysteme für eine längere Nutzungsdauer bewerten lassen. Die Schlussfolgerungen aus den Auswertungen der Ergebnisse sind im jeweiligen Anhang der Europäischen Technischen Bewertungen (ETA = European Technical Assessment) aufgeführt.
Bereits im Jahr 2015 hat die Rudolf Hensel GmbH hat als erster Hersteller von RBS den offiziellen Nachweis nach dem europäischen Bewertungsverfahren für eine Verlängerung der Nutzungsdauer auf 25 Jahre im trockenen Innenbereich (Z2) gemäß EAD 350402-00-1106 geführt und offizielle Nachweise der europäischen Akkreditierungsstellen und des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erhalten.
Wiederum als erstem Hersteller weltweit ist Hensel die Erweiterung der Nachweisführung und offizielle Zertifizierung Nutzungsdauer für eine reaktive Brandschutzbeschichtung auf mindestens 50 Jahre gelungen (Z2 gemäß EAD 350402-00-1106, siehe z. B. HENSOTHERM® 921 KS, ETA Nr. 25/0117).
Die Schlussfolgerungen und Angaben zur vorgesehenen Lebensdauer dienen ausschließlich zu Informationszwecken und sind nicht als Garantie des Herstellers zu verstehen. Sie sollen lediglich als Hilfsmittel bei der Auswahl des geeigneten Produkts im Hinblick auf die erwartete wirtschaftlich sinnvolle Lebensdauer des Bauwerks dienen.
Eine vorgesehene Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren ist bei reaktiven Brandschutzbeschichtungen außergewöhnlich, weil die europäischen Bewertungsverfahren üblicherweise auf einer angenommenen Nutzungsdauer von 10 Jahren basieren. Eine längere Nutzungsdauer kann nicht einfach behauptet werden, sondern muss gegenüber der zuständigen Bewertungsstelle durch zusätzliche, ausreichend dokumentierte Nachweise belegt werden.
Gerade dieser Nachweis ist anspruchsvoll: Für erweiterte Nutzungsdauern stehen nur begrenzt validierte Prüf- und Bewertungsverfahren zur Verfügung. Zudem muss nach Alterungs- und Beanspruchungsprüfungen weiterhin die brandschutztechnische Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden. Nach EAD 350402-00-1106 ist hierfür ein Vergleich mit dem unbelasteten Referenzbauteil erforderlich. Siehe auch Fachartikel Dauerhaftigkeit von reaktiven Brandschutz-Beschichtungen aus März 2021 für Details.
Die Beschichtungssysteme der HENSEL NEXT GENERATION Produktfamilie wurden für eine vorgesehene Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren in der Nutzungskategorie Z2 bewertet. Damit gehen sie deutlich über die im Markt üblichen Nachweiszeiträume vieler herkömmlicher Brandschutzbeschichtungen hinaus.
Für Planer, Bauherren und Investoren bedeutet das: Die Dauerhaftigkeit des passiven Stahlbrandschutzes lässt sich wesentlich besser mit der geplanten Nutzungsdauer moderner Gebäude in Einklang bringen. Das schafft eine belastbare Grundlage für Lebenszykluskosten, Instandhaltungsstrategien, ESG-Bewertungen und langfristige Investitionsentscheidungen.
Nachhaltigkeit spielt bei der Planung, Finanzierung und Bewertung von Gebäuden eine immer größere Rolle. Im Rahmen von ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance) achten Investoren, Bauherren und Projektentwickler zunehmend auf langlebige, ressourcenschonende und schadstoffarme Bauprodukte.
Die Beschichtungssysteme der HENSEL NEXT GENERATION Produktfamilie unterstützen diese Anforderungen gleich in mehrfacher Hinsicht. Mit ihrer SVHC-freien Formulierung gemäß aktueller REACH Candidate List leisten sie einen Beitrag zu einer verantwortungsvollen Materialauswahl. Gleichzeitig ermöglicht die zertifizierte vorgesehene Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren eine langfristige Betrachtung des Bauwerks über seinen gesamten Lebenszyklus.
Langlebige Beschichtungssysteme können dazu beitragen, den Bedarf an Instandsetzungen, Materialaustausch und Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren. Dies unterstützt wirtschaftliche Life Cycle Cost (LCC)-Betrachtungen und trägt zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Gebäuden bei.
Auch bei Green-Building-Zertifizierungssystemen wie DGNB, LEED oder BREEAM gewinnen Aspekte wie Materialtransparenz, Produkthaltbarkeit, Emissionen und die Dokumentation von Bauprodukten zunehmend an Bedeutung. Die HENSEL NEXT GENERATION Produktfamilie unterstützt Planer und Bauherren dabei, diese Anforderungen mit einer zukunftsorientierten Materialstrategie zu berücksichtigen.
